Ein Unternehmen beauftragt eine Werbeagentur mit der Entwicklung eines attraktiven Namens für ein neues Produkt. Nachdem der Name gefunden wurde, wird eine Werbekampagne für das Produkt vorbereitet. Kurz darauf erhält das Unternehmen eine Abmahnung, da ein nahezu identischer Name bereits für ein anderes Produkt geschützt ist. Die Werbeagentur hat es versäumt, eine entsprechende Recherche durchzuführen.
Der Schaden liegt im hohen fünfstelligen Bereich. Das Produkt muss zunächst vom Markt zurückgezogen werden, alle Werbematerialien müssen angepasst und die vorhandenen Drucksachen vernichtet werden. Hinzu kommen die Rechtskosten für die Auseinandersetzung mit dem Inhaber der Namensrechte.
Für den entstandenen Schaden kommt nach Prüfung die Vermögensschaden-Haftpflicht der Werbeagentur auf.