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Vermögensschaden-Haftpflicht (Bedarfsweckung)

 

Finanzielle Sicherheit
für beratend Tätige

Vermögensschaden-
Haftpflichtversicherung 

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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

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Fehler können ein Vermögen kosten

Bei der Ausübung von beruflichen Tätigkeiten können auch bei größter Sorgfalt Fehler passieren. Für Schäden, die daraus entstehen, haften Dienstleister, Freiberufler und selbst Ehrenamtliche unter Umständen in unbegrenzter Höhe, persönlich und mit ihrem gesamten Vermögen. Zum Beispiel, wenn Fristen übersehen, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden.

Das Problem: Eine Betriebshaftpflichtversicherung (Allgemeine Haftpflichtversicherung) hat meist nur Personen- und Sachschäden im Fokus. Sogenannte echte Vermögensschäden sind meist nur unzureichend mitversichert. Um Sie vor solchen, existenzbedrohenden Risiken zu schützen, gibt es die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: eine maßgeschneiderte Versicherungslösung für alle beratenden, verwaltenden und begutachtenden Berufe.


Wer braucht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?

Für bestimmte Berufe ist der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt zum Beispiel für Rechtsanwälte oder Steuerberater. Aber auch für andere Berufsgruppen kann eine Vermögensschaden-Versicherung sinnvoll sein.

Zum Beispiel für Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Ehrenamtliche, die fremde Interessen wahrnehmen, andere Unternehmen und Organisationen beraten oder Begutachtungen und Prüfungen durchführen. Ebenso Vermittler von (Finanz-)Dienstleistungen sowie Eigentums- und Vermögensverwalter. Auch Verbände, Vereine oder Stiftungen sind betroffen.
 

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Unterschied echte und unechte Vermögenschäden

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen decken sogenannte echte Vermögensschäden ab. Diese entstehen, wenn einem anderen durch Ihr Verschulden ein finanzieller Nachteil entsteht, ohne dass ein Sach- oder Personenschaden vorliegt. Im Gegensatz dazu entstehen unechte Vermögensschäden als Folge eines Sach- oder Personenschadens.


Beispiel für einen echten Vermögensschaden:

Ein Unternehmen beauftragt eine Werbeagentur mit der Entwicklung eines attraktiven Namens für ein neues Produkt. Nachdem der Name gefunden wurde, wird eine Werbekampagne für das Produkt vorbereitet. Kurz darauf erhält das Unternehmen eine Abmahnung, da ein nahezu identischer Name bereits für ein anderes Produkt geschützt ist. Die Werbeagentur hat es versäumt, eine entsprechende Recherche durchzuführen.

Der Schaden liegt im hohen fünfstelligen Bereich. Das Produkt muss zunächst vom Markt zurückgezogen werden, alle Werbematerialien müssen angepasst und die vorhandenen Drucksachen vernichtet werden. Hinzu kommen die Rechtskosten für die Auseinandersetzung mit dem Inhaber der Namensrechte.

Für den entstandenen Schaden kommt nach Prüfung die Vermögensschaden-Haftpflicht der Werbeagentur auf.

Beispiel für einen unechten Vermögensschaden:

Ein Elektriker arbeitet an der Stromversorgung eines kleineren Unternehmens. Durch ein Versehen kommt es für einen kurzen Moment zu einer Überspannung.

Die Folge: Der zentrale Server des Unternehmens wird so stark beschädigt, dass er einen kompletten Tag ausfällt. Obwohl alle Daten gesichert sind, ist der Schaden beträchtlich: Zusätzlich zum Server (Sachschaden) muss der Elektriker auch noch den finanziellen Schaden für den Arbeitsausfall tragen, da das Unternehmen ohne Server nicht arbeitsfähig war (mittelbarer Vermögensschaden).

Für den entstandenen Schaden kommt grundsätzlich die Betriebshaftpflicht des Elektrikers in Betracht.


Vorteile einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung


Absicherung vor finanzieller Inanspruchnahme

Wenn Dritte durch Ihr Verschulden echte Vermögensschäden erleiden, hilft Ihnen die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, indem Sie von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen freigestellt werden.

Abwehr unberechtigter Forderungen

Wird nach Prüfung festgestellt, dass Ansprüche überhöht oder unberechtigt sind, werden diese vom Versicherer abgewehrt. Anfallende Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten werden übernommen.

Mitversicherung von Angestellten

Alle angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Ihrem Auftrag handeln, sind mitversichert.


Darauf sollten Sie beim Abschluss achten

Unternehmen, Freiberufler und Ehrenamtliche haben unterschiedliche Ansprüche und sind unterschiedlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Deswegen ist es wichtig, dass eine Vermögensschaden-Haftpflicht auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten ist.
 

Folgende Details machen den Unterschied

Offene Deckung

Die offene Deckung verzichtet auf eine abschließende Aufzählung der Tätigkeiten und versichert das Berufsbild. Bei der Antragstellung reicht die Nennung der jeweiligen Berufsbezeichnung.

Integrierte Vorsorgeversicherung

Versichert ist auch die Aufnahme einer komplett neuen Tätigkeit. Ausnahme: Es handelt sich um eine Tätigkeit, für die eine Pflichtversicherung vorgeschrieben ist. Die Aufnahme der neuen Tätigkeit muss innerhalb von 12 Monaten mitgeteilt werden.

Umfassender Abwehrschutz

Der Abwehrschutz besteht auch bei bestrittener wissentlicher oder vorsätzlicher Pflichtverletzung bis zu deren rechtskräftiger Feststellung, bei einstweiliger Verfügung, Unterlassungsansprüchen oder Widerrufskosten.

Bedarfsgerechte Versicherungssummen

Für Dritt- und Eigenschäden werden separate Versicherungssummen zur Verfügung gestellt.

AGG-Ansprüche

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Ansprüche als Folge von Diskriminierung Dritter werden mitversichert.

Reputationsschäden

Kosten für Gegendarstellung und PR-Berater werden übernommen.

Subunternehmer

Mitversichert sind Fehler, die von eingeschalteten Subunternehmern begangen werden.

Vertragswechselschutz

Ist bei einem vorvertraglichen Versicherungsfall die Nachmeldefrist des Vorversicherers abgelaufen, hilft der Vertragswechselschutz.

Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrechtsverletzungen und Datenhaftpflicht

Bei Rechtsverstößen wie Datenschutz-, Urheberrechtsverletzungen oder auch Verletzungen gewerblicher Schutzrechte übernimmt die Vermögensschaden-Haftpflicht.

Leistungs-Update-Garantie

Verbessert der Versicherer nach Vertragsabschluss Bedingungen oder Leistungen, so profitieren Sie automatisch von dem verbesserten Versicherungsschutz.


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Gern bespreche ich mit Ihnen Ihren individuellen Bedarf sowie branchenspezifische Haftungsrisiken. Im Anschluss erstelle ich Ihnen ein auf Sie persönlich zugeschnittenes Angebot.


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